ASF und ASP - Seminare zum Punkteabbau

 

Was bedeutet ASF/ASP und wer muss sie besuchen?


  • - ASF bedeutet „Aufbau-Seminar für Fahranfänger“ und es ist für Führerscheinneulinge, die innerhalb ihrer Probezeit im Verkehr auffällig geworden sind und dafür Punkte bekommen haben. Das können beispielsweise das Fahren über eine rote Ampel oder zu schnelles Fahren sein.
  • ASP bedeutet „Aufbau-Seminar für punktauffällige Kraftfahrer“. Es ist für Führerscheininhaber, die zwar nicht mehr in der Probezeit sind, aber zu viele Punkte gesammelt haben in der so genannten Verkehrssünderkartei in Flensburg.
  • - Bei dem ASP-Seminar gibt es mehrere Möglichkeiten die Punkte abzubauen abhängig vom jeweiligen Punktestand der Teilnehmer:
  • 0 – 7 Punkte: Die Teilnehmer können vorsorglich bis zu 4 Punkte abbauen um nicht zu viele Punkt „zu sammeln“. Bedingung sind mind. 4 erfasste Punkte.
  • Ab 8 Punkten: Man erhält eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung ein ASP-Seminar zu besuchen. Es werden durch die Teilnahme 4 Punkte abgebaut.
  • 9 – 13 Punkte: Man bekommt ebenfalls eine schriftliche Empfehlung am Seminar teilzunehmen. Allerdings werden nur 2 Punkte abgebaut.
  • 14 – 17 Punkte: Nun ist man zu einer Teilnahme verpflichtet, die innerhalb einer Frist erfüllt werden muss. Ohne Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten, verliert man seine Fahrerlaubnis. Normalerweise können nun keine Punkte mehr abgebaut werden, es sei denn, man besucht im Anschluss an das ASP-Seminar freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung, dann können 2 Punkte abgebaut werden.
  •                 Man kann nur ein Mal innerhalb von 5 Jahren ein ASP-Seminar besuchen!

 
Wie läuft ein Seminar ab?

  • Die Gruppen bestehen immer aus mind. 6 und max. 12 Teilnehmern.
  • Das Seminar besteht jeweils aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Es darf nur eine Sitzung pro Tag stattfinden.
  • Hinzu kommt für jeden Teilnehmer noch eine Fahrprobe. Diese „Beobachtungsfahrt“ findet je mit 3 Teilnehmern statt und dauert pro Person mindestens 30 Minuten.
  • Insgesamt dauert das Seminar zwischen 2 und 4 Wochen.
  • Bei dem Seminar gibt es zwar keine Bewertung, noch eine Prüfung, aber die pünktliche Teilnahme sowie Mitarbeit sind Pflicht.
  • Die Teilnehmer sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet (Datenschutz). Die Seminarbescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt werden (Anwesenheitspflicht - § 37 Abs.2 FeV).

 

Kann ich auch ein Einzelseminar besuchen?

    Ja, es ist generell möglich bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt ein Einzelseminar zu beantragen.     Der Sachbearbeiter entscheidet, ob Sie ein solches besuchen dürfen.

  • Die jeweiligen Seminarinhalte sind identisch zu den Gruppenseminaren, allerdings beläuft sich der zeitliche Umfang im Einzelseminar auf 60 Minuten pro Sitzung.

 

Was passiert, wenn ich das Seminar nicht besuche, obwohl ich es besuchen muss?

         Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Seminars bzw. Nichteinhaltung der entsprechenden Frist wird Ihnen          das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt Ihre Fahrerlaubnis entziehen.

 

Was kostet mich ein Seminar und was muss ich mitbringen?

        Das ASF-Seminar kostet pro Person 350,00 Euro, das ASP kostet 380,00 Euro und die Kosten des                 Einzelseminars belaufen sich auf 550,00 Euro.

        Bitte bringen Sie das Schreiben des Straßenverkehrsamtes, Ihren Führerschein und Ihren                                 Personalausweis/Reisepass zur Anmeldung mit.

        Der Seminarbeitrag muss ebenfalls bei der Anmeldung mitgebracht werden.


Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Wünschen zur Verfügung unter der Rufnummer 0531 – 60 18 190 (Mo – Fr zwischen 9.00 – 17.30 Uhr) oder unter der E-Mail Adresse info@ruedebusch-fahrschule.de.

 

Sie haben mit uns einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite!