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Was
bedeutet ASF/ASP und wer muss sie besuchen?
- - ASF bedeutet „Aufbau-Seminar
für Fahranfänger“
und es ist für Führerscheinneulinge, die innerhalb
ihrer Probezeit im Verkehr auffällig geworden sind und
dafür Punkte bekommen haben. Das können
beispielsweise das Fahren über eine rote Ampel oder zu
schnelles Fahren sein.
- ASP bedeutet „Aufbau-Seminar
für punktauffällige
Kraftfahrer“. Es ist für
Führerscheininhaber, die zwar nicht mehr in der Probezeit
sind, aber zu viele Punkte gesammelt haben in der so genannten
Verkehrssünderkartei in Flensburg.
- - Bei dem ASP-Seminar gibt es
mehrere Möglichkeiten die Punkte
abzubauen abhängig vom jeweiligen Punktestand der Teilnehmer:
- 0
– 7 Punkte: Die Teilnehmer können
vorsorglich
bis zu 4 Punkte abbauen um nicht zu viele Punkt „zu
sammeln“. Bedingung sind
mind. 4 erfasste Punkte.
- Ab 8
Punkten:
Man erhält eine schriftliche
Verwarnung mit der Empfehlung ein ASP-Seminar zu besuchen. Es werden
durch die
Teilnahme 4 Punkte abgebaut.
- 9
– 13 Punkte: Man bekommt ebenfalls eine
schriftliche Empfehlung am Seminar teilzunehmen. Allerdings werden nur
2 Punkte
abgebaut.
- 14
– 17 Punkte: Nun ist man zu einer Teilnahme
verpflichtet, die innerhalb einer Frist erfüllt werden muss.
Ohne Vorlage der
Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten, verliert man seine
Fahrerlaubnis. Normalerweise können nun keine Punkte mehr
abgebaut werden, es
sei denn, man besucht im Anschluss an das ASP-Seminar freiwillig eine
verkehrspsychologische Beratung, dann können 2 Punkte abgebaut
werden.
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Man kann nur ein Mal
innerhalb von 5 Jahren ein ASP-Seminar besuchen!

Wie läuft ein Seminar ab?
- Die Gruppen bestehen immer aus
mind. 6 und max. 12 Teilnehmern.
- Das Seminar besteht jeweils aus 4
Sitzungen zu je 135 Minuten. Es darf nur eine Sitzung pro Tag
stattfinden.
- Hinzu kommt für jeden
Teilnehmer noch eine Fahrprobe. Diese
„Beobachtungsfahrt“ findet je mit 3 Teilnehmern
statt und dauert pro Person mindestens 30 Minuten.
- Insgesamt dauert das Seminar
zwischen 2 und 4 Wochen.
- Bei dem Seminar gibt es zwar keine
Bewertung, noch eine Prüfung, aber die pünktliche
Teilnahme sowie Mitarbeit sind Pflicht.
- Die Teilnehmer
sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet
(Datenschutz). Die
Seminarbescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei
regelmäßiger Teilnahme ausgestellt werden (Anwesenheitspflicht - § 37 Abs.2 FeV).
Kann ich auch ein Einzelseminar
besuchen?
Ja, es ist generell möglich bei Ihrem zuständigen
Straßenverkehrsamt ein Einzelseminar zu beantragen.
Der Sachbearbeiter entscheidet, ob Sie
ein solches besuchen dürfen.
- Die jeweiligen Seminarinhalte sind
identisch zu den Gruppenseminaren, allerdings beläuft sich der
zeitliche Umfang im Einzelseminar auf 60 Minuten pro Sitzung.
Was
passiert, wenn ich das Seminar
nicht besuche, obwohl ich es besuchen muss?
Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des
Seminars bzw. Nichteinhaltung der entsprechenden Frist wird Ihnen
das für Sie zuständige
Straßenverkehrsamt Ihre Fahrerlaubnis entziehen.
Was
kostet mich ein Seminar und was
muss ich mitbringen?
Das ASF-Seminar kostet pro Person
350,00 Euro, das ASP kostet 380,00 Euro und die Kosten des
Einzelseminars belaufen sich auf 550,00 Euro.
Bitte bringen Sie das Schreiben des
Straßenverkehrsamtes, Ihren Führerschein und Ihren
Personalausweis/Reisepass zur
Anmeldung mit.
Der Seminarbeitrag muss ebenfalls bei
der Anmeldung mitgebracht werden.
Gerne
stehen wir Ihnen bei Fragen
und Wünschen zur Verfügung unter der Rufnummer 0531
– 60 18 190 (Mo – Fr
zwischen 9.00 – 17.30 Uhr) oder unter der E-Mail Adresse info@ruedebusch-fahrschule.de.
Sie haben mit uns einen kompetenten
und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite!
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