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Führerscheinausbildung
Klassen
Mofa, M, A1 und A (un-)beschränkt |
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Zweirad | Motorrad
fahren ist nicht immer das Gleiche. Es gibt bei den Zweirädern
diverse Klassen und da kann man für sich die richtige
auswählen: Mofa: Ab einem Alter von 15 Jahren darf man Mofa fahren. Diese dürfen die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung und nach Fahren von mindestens einer Doppelstunde erhält man seine Prüfbescheinigung. Eine praktische Prüfung entfällt. Klasse M: Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren und es dürfen bei der Kl. M zweirädrige Kleinkrafträder gefahren werden mit bis zu 45 km/h und maximal 50 cm³ Hubraum. Nach erfolgreicher theore- tischer Prüfung muss auch eine Praxisprüfung abgelegt werden, wobei Pflichtfahrstunden, die sogenannten Sonderfahrten, nicht vorgeschrieben sind. Kl. A1: Die Kl. A1 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von maximal 11 kW. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 80 km/h und ab einem Alter von 18 Jahren bei unbegrenzt. Die Fahrerlaubnis kann man bereits mit 16 Jahren erlangt werden. Neben der theoretischen Prüfung müssen zum Ablegen der praktischen Prüfung 12 Sonderfahrten (neben den Übungsfahrten; die Anzahl ist abhängig vom Leistungsstand des Fahrschülers) gefahren werden. Kl. A beschränkt: Die Kl. A (beschränkt) sieht vor, dass man im Alter ab 18 Jahren nur Krafträder fahren darf, die einen maximalen Hubraum von 50 cm³ haben oder eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h , beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von höchstens 0,16 kW/kg. Wie bei der Kl. A1 sind 12 Sonderfahrten, eine Theorie- sowie Praxisprüfung vorgeschrieben. Kl. A unbeschränkt: Die Kl. A (unbeschränkt) erlaubt das Fahren von Krafträdern von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Diese Klasse erlangt man entweder automatisch nach einem zweijährigen Besitz der Kl. A beschränkt oder man legt eine theoretische und praktische Prüfung direkt für die Kl. A unbeschränkt ab (Theorieunterricht, Übungs- und Sonderfahrten inklusive), was aber erst ab einem Alter von mindestens 25 Jahren möglich ist.
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