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Ausbildung zum Güterkraftverkehrsunternehmer |
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Wer als
Unternehmer gewerblichen
Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich
Anhänger)
betreiben möchte, benötigt dazu eine entsprechende
Erlaubnis
bzw. Lizenz der für den Betriebssitz zuständigen
Verkehrsbehörde. Für den innerdeutschen Verkehr ist
eine Güterkraftverkehrserlaubnis
erforderlich. Die fachliche
Eignung,
die Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, kann durch eine
Sach- und Fachkundeprüfung vor der örtlich
zuständigen Industrie-
und Handelskammer nachgewiesen werden. Wir arbeiten gerne zusammen mit Ihnen an Ihrer beruflichen Selbstständigkeit. Durch die eigenen Erfahrungen, die die Unternehmensgruppe Rüdebusch in den vergangenen Jahren u.a. im Güterverkehr sammelte, bereiten wir Sie optimal auf die Prüfung vor und vermitteln praxisnahes Wissen und fachspezifische Kenntnisse. |
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Gerne besprechen wir alle wichtigen Fragen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns einfach an!
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