Ausbildung zum Güterkraftverkehrsunternehmer

 
     
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) betreiben möchte, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis bzw. Lizenz der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Für den innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich. Die fachliche Eignung, die Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, kann durch eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.

Wir arbeiten gerne zusammen mit Ihnen an Ihrer beruflichen Selbstständigkeit. Durch die eigenen Erfahrungen, die die Unternehmensgruppe Rüdebusch in den vergangenen Jahren u.a. im Güterverkehr sammelte, bereiten wir Sie optimal auf die Prüfung vor und vermitteln praxisnahes Wissen und fachspezifische Kenntnisse.


 

Gerne besprechen wir alle wichtigen Fragen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns einfach an!