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Hier können Sie sich über Ihre berufliche Weiterbildung informieren. |
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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Weiterbildung von Kraftfahrer/innen im Güter-, Werk- und Personenverkehr. Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet Berufskraftfahrer/innen alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichunterricht à 60 Minuten. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Führerscheininhaber, die vor dem 10.09.2009 (LKW) bzw. vor dem 10.09.2008 (Bus) ihre Fahrerlaubnis bekommen haben müssen die Weiterbildung bis zum 10.09.2014 (LKW) bzw. 10.09.2013 (Bus) abgeschlossen haben. Führerscheininhaber, die nach dem 10.09.2009 (LKW) bzw. 10.09.2008 (Bus) ihre Fahrerlaubnis bekommen haben ab 5 Jahre nach ihrer Grundqualifikation.Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Fordern Sie telefonisch Infomaterial an unter 0531-60 18 190. |
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Beschleunigte
Grundqualifikation WICHTIG!
Im Lehrgang sind eventuelle Fehlzeiten, z.B. durch Krankheit,
einkalkuliert. Pflicht sind lediglich 130 Stunden à 60 Min.
Theorieunterricht.
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Wir sind zertifiziert nach AZWV. | |
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