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Hier können Sie sich über Ihre berufliche Weiterbildung informieren. |
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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Weiterbildung von Kraftfahrer/innen im Güter-, Werk- und Personenverkehr. Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet Berufskraftfahrer/innen alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichunterricht à 60 Minuten. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. In einem Beratungsgespräch ermitteln wir gerne Ihre persönliche Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter und erstellen daraus einen individuellen Ausbildungsplan. Gerne bieten wir Ihnen ein spezielles Training von berufsspezifischen Fertigkeiten aus dem Güterverkehr an, wie z.B. Beladen fahren, Entladen oder der Umgang mit einem digitalen Tachographen. |
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Wir haben aktuell drei Maßnahmen zusammen mit der TÜV NORD Akademie für die Führerschein Kl. B (Kurierdienstfahrer/-in bis 3,5 t) sowie auch Kl. C/CE und D (Berufskraftfahrer/-in im Personen- und Güterverkehr). Der Führerschein der Kl. B finden wie folgt statt: Braunschweig: 2. August bis 28. Oktober 2010 Peine: 30. August bis 25. November 2010 Die Maßnahme für die Klasen C, CE und D laufen vom 23. August 2010 bis zum 31. Januar 2012 in Hannover.Bei Fragen und für Auskünfte melden Sie sich gerne bei uns unter der Rufnummer 0531 - 60 18 190. Hier sind wir Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr für Sie erreichbar.
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Wir sind zertifiziert nach AZWV W-07-10623. | |
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