Hier können Sie sich über Ihre berufliche Weiterbildung informieren.

 
     

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Weiterbildung von Kraftfahrer/innen im Güter-, Werk- und Personenverkehr. Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet Berufskraftfahrer/innen alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichunterricht à 60 Minuten. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Führerscheininhaber, die vor dem 10.09.2009 (LKW) bzw. vor dem 10.09.2008 (Bus) ihre Fahrerlaubnis bekommen haben müssen die Weiterbildung bis zum 10.09.2014 (LKW) bzw. 10.09.2013 (Bus) abgeschlossen haben. Führerscheininhaber, die nach dem 10.09.2009 (LKW) bzw. 10.09.2008 (Bus) ihre Fahrerlaubnis bekommen haben ab 5 Jahre nach ihrer Grundqualifikation.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Fordern Sie telefonisch Infomaterial an unter 0531-60 18 190.
     
 

Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer/-innen, die im Güter- oder/und Personenverkehr tätig sind und ihre Fahrerlaubnis der Kl. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE nach dem Stichtag 10.09.2009 erlangt haben, brauchen zusätzlich um gewerblich fahren zu dürfen einen Grundqualifikationsnachweis.

Inhalt:
- 140 Zeitstunden (inkl. 10 Zeitstunden Praxis) Unterricht
- 90 Minuten IHK-Prüfung

WICHTIG! Im Lehrgang sind eventuelle Fehlzeiten, z.B. durch Krankheit, einkalkuliert. Pflicht sind lediglich 130 Stunden à 60 Min. Theorieunterricht.

Grundqualifikation für Umsteiger

Umsteiger sind Personen, die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt!

Hierbei beträgt die Unterrichtsdauer 35 Stunden zu je 60 Minuten (inkl. 2,5 Stunden Praxis).

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!

Wir helfen Ihnen auch gerne weiter in Bezug auf Förderungsmöglichkeiten - Unternehmern (z.B. BAG) und auch Arbeitnehmern (z.B. Prämiengutschein)!

 

Wir sind zertifiziert nach AZWV.