Falls man seine Theorie- oder Praxisprüfung nicht besteht, ist man vom TÜV aus für 14 Tage gesperrt und kann nach dieser Frist einen neuen Termin buchen.

In besonderen Fällen kann eine Fristverkürzung beantragt werden. Das ist nur nach der ersten Prüfung möglich und auch nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, warum eine vorzeitige Wiederholung notwendig ist, wie z. B. Antritt eines Arbeitsverhältnis bei dem ein Führerschein nötig ist oder ein Auslandsaufenthalt. Für diese Fristverkürzung berechnet der TÜV eine Gebühr von 29,16 Euro.

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Tage und die praktische 7 Tage nach der Erstprüfung wiederholt werden und auch nur, wenn keine schwerwiegenden Kenntnis- oder Eignungsmängel vorlagen (Theorie: maximal 14 Fehlerpunkte bei Ersterteilung oder den Klassen C und D sowie 9 Fehlerpunkte bei Erweiterung anderer Klassen).