Abgesprochene Fahrstunden müssen spätestens 48 Stunden vorher bei uns im Büro oder besser noch beim Fahrlehrer abgesagt werden. So hat er noch die Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte es passieren, dass man erst am Tag der Fahrstunde erkrankt oder ein ungeplanter Termin dazwischenkommt, bitte umgehend bei uns melden.

Die Ausfallentschädigung für die nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Das gilt nicht bei nachgewiesener Krankheit oder bei höherer Gewalt.