Die Dauer der Ausbildung hängt u. a. davon ab, wie viel Zeit ein Fahrschüler mitbringt um die Theorieunterrichte zu besuchen und Fahrstunden abzustimmen. Es wird zwei Mal in der Woche in doppelten Einheiten Theorieunterricht angeboten und die Fahrstunden können von Montag bis Samstag vereinbart werden. Wenn man hier auch noch flexibel bezüglich der Fahrstundenzeiten ist, ist eine Ausbildung in einigen Wochen umsetzbar.

Voraussetzung ist immer eine zeitnahe Abgabe des Antrages auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt. Bevor dieser nicht bearbeitet und zum TÜV geschickt worden ist, können keine Prüfungen abgelegt werden. Das Straßenverkehrsamt behält sich eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen vor.