Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher erstellen
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft, Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren abzuleiten. Unser Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und die praktischen Fertigkeiten, um Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und effizient durchzuführen.
Wer ist befugt, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?
Eine Gefährdungsbeurteilung darf grundsätzlich von Personen erstellt werden, die über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz verfügen. Dazu zählen insbesondere Betriebsleiter, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalverantwortliche sowie Mitglieder des Betriebsrats. Auch andere Personen, die im Unternehmen für den Arbeitsschutz zuständig sind und entsprechend qualifiziert wurden, können eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wichtig ist, dass die beauftragte Person mit den rechtlichen Grundlagen, den Methoden der Gefährdungsbeurteilung und der praktischen Umsetzung vertraut ist.
Rechtlicher Hintergrund
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen und Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln. Ergänzend regeln die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Nutzen für den Betrieb
Die systematische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile: Sie fördert nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, sondern trägt auch dazu bei, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dadurch werden Ausfallzeiten reduziert und die Produktivität gesteigert. Zudem stärken eine vorausschauende Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen das Vertrauen der Mitarbeitenden in den betrieblichen Arbeitsschutz und verbessern das Betriebsklima. Langfristig können auch Haftungsrisiken für das Unternehmen minimiert und gesetzliche Anforderungen effizient erfüllt werden.
Dauer der Ausbildung
1 Tag (9 UE)
Schulungsbeginn ist immer 8.30 Uhr.
Ausbildungsinhalte:
Die Fortbildung ist praxisnah gestaltet und orientiert sich an den aktuellen Anforderungen im Betrieb. Zu den wesentlichen Inhalten zählen
- Rechtliche Grundlagen
- Der Regelkreis einer Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung von Gefährdungen (Arbeitsmittel, Arbeitsvorgänge, Arbeitsumgebung)
- Risikoeinschätzung und Bewertung von Ereignissen
- Geeignete Checklisten und Unterlagen für eine Erstellung als Hilfsmittel
- Anlegen einer Matrix für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung
- Praktische Übung zur Erstellung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
