Bildungsprämie

Gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich und thematisch “up to date” zu bleiben und sich regelmäßig weiterzubilden.

Um Arbeitnehmer beim Lernen zu unterstützen bietet die Bundesregierung seit Dezember 2008 das Finanzierungsmodell “Bildungsprämie” an. Die Bildungsprämie soll erwerbstätige Menschen motivieren, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren.

Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds konnten durch die Bildungsprämie mittlerweile fast eine Viertelmillion Weiterbildungen gefördert werden. Weiterbildungen, die dabei helfen, mehr berufliches Selbstvertrauen und berufliche Qualifikationen zu erwerben, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.

Wer kann gefördert werden?

Hier die wichtigsten Fördervoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:

Personen, die…

  • durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind (auch Selbstständige, Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit)
  • ein versteuerndes Jahreseinkommen (nach Einkommensteuergesetz) von maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten höchstens 40.000 Euro ) haben.
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder befugt sind, in Deutschland zu arbeiten.
  • Seit dem 01.07.2017 können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Prämiengutschein werden 50 % des Kursbetrages übernommen. Bei Vorlage des Prämiengutscheines beim Weiterbildungsanbieter erhalten die Teilnehmer automatisch eine reduzierte Rechnung. Der Restbetrag wird vom Anbieter direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.

Der Eigenanteil muss von Ihnen selbst bzw. von einer anderen Privatperson (Partnerin bzw. Partner, Eltern, Verwandte) bezahlt und darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Welche Schulungen sind förderungsfähig?

Gefördert werden frei zugängliche Kursangebote (kein Einzelunterricht), bei denen es sich um individuelle berufliche Weiterbildungen handelt. Hobby- oder freizeitorientierte Fortbildungen sowie Weiterbildungen, die der Gesundheitsprävention oder der Persönlichkeitsentwicklung dienen, sind nicht förderungsfähig.

Seit dem 01.07.2017 können auch bestimmte Pflichtfortbildungen gefördert werden! Also Weiterbildungen, die einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen. Für diese kann zukünftig ein Prämiengutschein eingesetzt werden, sofern keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungspflicht des Arbeitsgebers besteht.

Weitere Informationen gibt es hier auf der offiziellen Internetseite: Bildungsprämie.

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