Bildungsurlaub

Arbeitnehmer/innen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet.

Der Anspruch besteht für Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt worden sind.

Antragsberechtigung und Fristen
Interessierte müssen ihren Antrag bereits 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung einreichen. Wenn Sie den Bildungsurlaub für eine Schulung in Niedersachsen nutzen möchten, fragen Sie den Veranstalter, ob bereits eine Anerkennung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie den Veranstalter, einen Antrag zu stellen.

Dauer der Bildungsveranstaltung
Eine Bildungsveranstaltung muss in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen werden nicht anerkannt. Ein Nachweis hierzu muss vorgelegt werden (z. B. ein Stundenplan).

Zeitlicher Umfang der Bildungsmaßnahme
Eine Bildungsveranstaltung soll täglich mindestens acht Unterrichtsstunden bzw. am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen. Auch hier muss ein Nachweis dem Antrag beigefügt werden, wie beispielsweise ein detailliertes Programm mit Inhalten und Zeiten.

Das NBildUG gilt nicht für Beamtinnen und Beamte.

Weitere Informationen gibt es hier: Offizielle Internetseite