Meister-BAföG

Das Meister-BAföG, genau genommen das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Es ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.

Mögliche Formen der Fortbildung

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • schulisch
  • außerschulisch
  • mediengestützt
  • Fernunterricht

Wer wird gefördert?

Die Förderung gilt genauso wie für Handwerker, Techniker, Fachkaufleute, wie für Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte. Außerdem können es auch Personen in Anspruch nehmen, die eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Die Antragsteller dürfen allerdings keine berufliche Qualifikation vorweisen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Förderungsberechtigt sind Personen, die

  • eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • aus Mitgliedstaaten der EU stammen (bestimmte Voraussetzungen).
  • zwar aus dem Ausland stammen, aber einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • über einen bestimmten Aufenthaltstitel bzw. eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Mehr Informationen gibt es hier: Offizielle Internetseite