Schulung zur befähigten Person für Leitern und Tritte
Die Schulung zur befähigten Person für Leitern und Tritte vermittelt das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten um im betrieblichen Alltag die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Leitern und Tritten zu gewährleisten.
Wer darf befähigte Person für Leitern und Tritte im Betrieb werden?
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Rechtlicher Hintergrund
Die BetrSichV regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich Leitern und Tritten, und schreibt die Prüfung durch befähigte Personen vor. TRBS 1203 „Befähigte Personen“ konkretisiert die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben der befähigten Person. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt in ihren Vorschriften und Informationen (z. B. DGUV Information 208-016) spezifische Hinweise zur Auswahl, Verwendung und Prüfung von Leitern und Tritten bereit.
Nutzen für den Betrieb
Durch die Qualifikation von befähigten Personen wird die Sicherheit im Unternehmen nachweislich erhöht. Unfallrisiken im Umgang mit Leitern und Tritten werden minimiert und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sichergestellt.
Dauer der Ausbildung
1 Tag (9 UE)
Ausbildungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen und relevante Normen für Leitern und Tritte
- Aufbau, Kennzeichnung und typische Bauarten von Leitern und Tritten
- Erkennen von Schäden, Verschleiß und sicherheitsrelevanten Mängeln
- Durchführung und Dokumentation einer sachkundigen Prüfung
- Organisation sicherer Arbeitsabläufe und Unterweisung der Mitarbeitenden
- Praxisnahe Übungen und Fallbeispiele
Abschluss
Teilnahmebescheinigung