Schlüsselzahl A80 – schon mit 21 Jahren den A-Führerschein machen
Du hast dich für eine Motorradausbildung entschieden, hast aber – um die Klasse A zu erwerben – noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet? Kein Problem! Sofern das 21. Lebensjahr vollendet ist, kann mit der Schlüsselzahl 80 eine kleinere Zweiradausbildung sowie einen Stufenzugang umgangen werden. Man wird direkt mit einem Fahrzeug der Klasse A ausgebildet und fährt auch auch auf entsprechendem Fahrzeug die praktische Prüfung.
Nach positivem Prüfungsausgang ist es allerdings dann erst einmal nur erlaubt Fahrzeuge der Klasse A2 (oder kleiner) zu führen. Mit Vollendung des 24. Lebensjahres darf dann „einfach“ auf ein Fahrzeug der Klasse A umgesattelt werden.
Voraussetzung
Um die Schlüsselzahl 80 zu erlangen, muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Mindestalter von 21 Jahren
Vorbesitz und Befristung
Es ist weder ein Vorbesitz nötig, noch gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis
Einschluss der Klassen
- Wer die Fahrerlaubnisklasse A besitzt, bekommt die Klassen AM, A1 und A2 automatisch mit eingetragen
Die theoretische Mindestausbildung
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A benötigt man 12 Einheiten Grundwissen sowie vier Einheiten speziell für die Klasse A.
(Die klassenspezifischen Einheiten der Zweiradklassen werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.)
Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.
Die praktische Mindestausbildung
Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Kurven fahren, Vollbremsung und und das richtige Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.
Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.
Hinzu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen “Sonderfahrten”
Bei Ersterteilung oder Vorbesitz Klasse AM / B
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten