Stufenweiser Zugang

Aufstieg von Klasse A1 auf A2 bzw. A2 auf A

Bei Vorbesitz der Klasse A1 (bzw. A2) von zwei Jahren, kann man den stufenweisen Zugang zu Klasse A2 (bzw. A) absolvieren.

Hier gibt es weder eine theoretische Ausbildung, noch muss eine Theorieprüfung abgelegt werden. Es gibt auch keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Übungs- oder Sonderfahrten.

Da es keine vorgegebene Pflichtausbildung gibt, muss sich der Fahrschüler durch die Übungsfahrten gründlich auf die Prüfung vorbereiten.