Sicherheitsbeauftragter
Erstschulung
Sicherheitsbeauftragte tragen wesentlich dazu bei Unfälle und Gesundheitsgefahren im Unternehmen zu vermeiden. Sie sind Beobachtende, Beratende, Kommunikatoren und Schnittstellen zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden ist eine fundierte Grundausbildung notwendig.
Wer darf Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden?
Sicherheitsbeauftragte können grundsätzlich alle Mitarbeitenden des Unternehmens werden, die praktische Erfahrung, gute Kenntnis des eigenen Arbeitsumfelds, ein Interesse an Sicherheitsthemen und soziale Kompetenz mitbringen.
Rechtlicher Hintergrund
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte benennen (SGB VII § 22 und § 20 DGUV).
Nutzen für den Betrieb
Durch gezielte Beobachtung und das frühzeitige Erkennen von Risiken können Unfälle und Ausfallzeiten nachhaltig reduziert werden, das steigert nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Produktivität. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung.
Dauer der Ausbildung
2 Tage (16 UE)
Ausbildungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Rolle der Sicherheitsbeauftragten
- Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement
- Organisation und Durchführung von Unterweisungen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und technische Schutzmaßnahmen
- Integration neuer Technologien und Digitalisierung
- Förderung der Sicherheitskultur
Abschluss
Teilnahmebescheinigung