Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Es gibt drei verschiedene Varianten:

  • AVGSMPAV

Der AVGSMPAV dient der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung. Die durch die Vermittlung entstehenden Kosten werden komplett durch den AVGS übernommen.

  • AVGSMAT

Mit dem AVGSMAT können Maßnahmen besucht werden zum Coaching oder Profiling, wie unsere Eignungsmaßnahmen für den Führerscheinerwerb

  • AVGSMAG

Der AVGSMAG dient der Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme von 6 – 8 Wochen.

Fragen über Fragen…

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommen?

Einen AVGS können alle Personen beantragen, die arbeitsuchend gemeldet sind und die nachstehenden Kriterien erfüllen:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Vor Antragstellung während der vergangenen 3 Monate mindestens für 6 Wochen arbeitslos
  • Noch keine bisherige Vermittlung

Hierzu wenden Sie sich bitte immer an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Wo kann man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) beantragen?

Zur Beratung und Beantragung eines AVGS ist der für Sie zuständige Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zuständig.

Wenn Sie keine Beratung (mehr) benötigen, kann ein AVGS auch schriftlich oder telefonisch beantragt werden.

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gültig?

Meistens hat ein AVGS eine Gültigkeit von 3 Monaten. Hierzu gibt es aber keine gesetzlichen Vorgaben (mehr), sondern der Sachbearbeiter kann entscheiden.

Kann ein AVGS ungültig werden?

Ja, und zwar…

  • beim Erlöschen des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
  • beim Ende der Arbeitslosigkeit durch z. B. Arbeitsaufnahme oder Mutterschutz.
  • bei Aufgabe der Arbeitssuche.

Was muss getan werden, wenn man einen AVGSMAT hat?

Bei uns, der Fahrschule Rüdebusch in Braunschweig, ist es so, dass die Teilnehmer den AVGS im Original bei uns vorbeibringen. Wir füllen diesen aus und dann muss er zurück zum jeweiligen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Entweder die Teilnehmer geben ihn selbst ab oder wir senden ihn per Post zu.

Gerne beraten wir Sie über unsere zertifizierten Maßnahmen und Ihre Förderungsmöglichkeiten unter (0531) 310 35 59.