LKW-Ladekranausbildung

Sicherheit beim Verladen mit schwerem Gerät!

Bildungsziel

Die Maßnahme dient dem Zweck Arbeitsuchenden die Möglichkeit zu geben als LKW-Ladekranführer tätig sein zu können. Die Ausbildung kommt den Pflichten nach § 29 BGV D 6 nach.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Standsicherheit, Aufbau und Funktionsweise
  • Krantransport
  • Wartung und Pflege
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Anschlagmittel
  • Lastaufnahmemittel
  • Sicherheitsregeln
  • Schutzausrüstung
  • Kranabnahme und Kranprüfungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Unterweisung und praktische Übungen am Ladekran
  • Theoretische und praktische Prüfung