LKW-Ladekranausbildung
Sicherheit beim Verladen mit schwerem Gerät!
Bildungsziel
Die Maßnahme dient dem Zweck Arbeitsuchenden die Möglichkeit zu geben als LKW-Ladekranführer tätig sein zu können. Die Ausbildung kommt den Pflichten nach § 29 BGV D 6 nach.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Standsicherheit, Aufbau und Funktionsweise
- Krantransport
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Anschlagmittel
- Lastaufnahmemittel
- Sicherheitsregeln
- Schutzausrüstung
- Kranabnahme und Kranprüfungen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Unterweisung und praktische Übungen am Ladekran
- Theoretische und praktische Prüfung