Berufskraftfahrer – Aus- & Weiterbildung(en)

Ursprünglich wurde unsere Bildungsakademie und Fahrschule gegründet um innerhalb der Unternehmensgruppe Rüdebusch die knapp 300 Berufskraftfahrer berufsbezogen weiterzuqualifizieren und die Ausbildung neuer Mitarbeiter mit viel Praxis-Know-How und spezifischen Kenntnissen voranzutreiben.

Nach kurzer Zeit haben wir durch viel Engagement und qualitativ hochwertige Ausbildungsangebote erreicht, uns zu einem selbstständigen, unabhängigen Unternehmenszweig weiterzuentwickeln. Unsere gut geschulten Dozenten können aufgrund von viel praktischer Erfahrung im Bereich Kraftverkehr die Teilnehmer optimal auf ihre (zukünftigen) Tätigkeiten vorbereiten und das umfangreiche Fachwissen mit realistischen Vorstellungen mit auf den Weg geben.

Weiterbildungspflicht

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen möchten, benötigen eine Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die so genannten “5 Module”. Welche Schulung genau absolviert werden muss, regelt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Es wird durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) präzisiert, die insbesondere Einzelheiten im Bezug auf das Ausbildungsverfahren und deren Inhalte regelt. Ziel des BKrFQG ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes durch zusätzliche Qualifizierungen.

Personen, die ihren Führerschein der Kl. C/CE oder C1/C1E (Altklasse 2 oder 3) vor dem 10.09.2009 erworben haben und gewerblich fahren, müssen eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren um die Schlüsselzahl 95 in ihren Führerschein eingetragen zu bekommen. Man spricht hier auch von den so genannten “5 Modulen”.

Das gleiche gilt auch für Fahrer, die ihren Führerschein der Kl. D/DE oder D1/D1E (Altklasse 2 oder 3) vor dem 10.09.2008 erworben haben und gewerblich fahren möchten.

Berufskraftfahrer/-innen, die ihre Fahrerlaubnis der Kl. C1, C1E, C oder CE nach dem Stichtag 10.09.2009 bzw. der Kl. D1, D1E, D und/oder DE nach dem Stichtag 10.09.2008 erlangt haben, brauchen zunächst einen Grundqualifikationsnachweis. Bei uns können Sie hierzu die beschleunigte Grundqualifikation besuchen.

Anschließend werden auch hier alle 5 Jahre die “5 Module” benötigt.

Fahrer/-innen, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse für Bus sind und die Klasse für LKW neu erwerben möchten (oder umgekehrt), nennt man Umsteiger. Bei uns können diese beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger besuchen, um die Schlüsselzahl 95 zu erlangen.