Klasse A

Was darf ich mit Klasse A fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.

Vorbesitz und Befristung
Es ist weder ein Vorbesitz nötig, noch gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • 20 Jahre bei stufenweisem Zugang von A2 auf A (Vorbesitz mind. 2 Jahre)

Einschluss der Klassen
Wer die Fahrerlaubnisklasse A besitzt, bekommt die Klassen AM, A1 und A2 automatisch mit eingetragen.

Die theoretische Mindestausbildung

Bei einer Ersterteilung benötigt man 12 Einheiten Grundwissen sowie vier Einheiten speziell für die Klasse A. Wenn man bereits die Klassen AM oder A1 hat, reduzieren sich die Einheiten Grundwissen auf sechs Themen. Bei stufenweisem Zugang von A2 auf A entfällt eine theoretische Ausbildung. (Die klassenspezifischen Einheiten der Zweiradklassen werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.)

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Die praktische Mindestausbildung

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Kurven fahren, Vollbremsung und und das richtige Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Hinzu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen “Sonderfahrten”

Bei Ersterteilung oder Vorbesitz Klasse AM / B

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse A1

  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A ist der so genannte stufenweise Zugang möglich!