B196 Motorradfahren mit Autoführerschein

Mit Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, geführt werden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Auch darf mit dieser Berechtigung kein Leichtkraftrad im Ausland geführt werden.

Wichtiger Hinweis zur Einreichung des Schulungsnachweises beim Straßenverkehrsamt: Zwischen der Aushändigung der Bescheinigung und der tatsächlichen Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein darf maximal ein Jahr liegen.

Voraussetzungen:

Um die Schlüsselzahl 196 zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren 
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Absolvieren einer Fahrerschulung mit folgendem Umfang:
    • Mindestens 4 mal 90 Minuten theoretische Schulung
    • Mindestens 5 mal 90 Minuten praktische Schulung

Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Einreichung beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Preise

Grundbetrag (inkl. Theorie): 350,00 Euro*
Fahrstunden zu je 45 Min: 62,00 Euro*

*inkl. der gesetzlichen MwSt.

Anmerkung: Der Gesamtpreis für die Schulung liegt somit bei der Mindeststundenzahl von 4 Einheiten à 90 Minuten Theorie und 5 Einheiten à 90 Minuten Fahrpraxis bei 970 Euro. Weitere Kosten kommen durch die Eintragung der Schlüsselzahl beim Straßenverkehrsamt hinzu.

Termin(e)

Die Theorieunterrichte werden im Rahmen unserer klassenspezifischen Motorradunterrichte absolviert. Termine dazu finden in unregelmäßigen Abständen statt. Gern steht unser Büro für Auskünfte und Informationen zur Verfügung.

Die Fahrstunden werden individuell mit dem Fahrlehrer vereinbart.