Klasse C1

Was darf ich mit Klasse C1 fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen die der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Zusätzlich mit Anhänger von max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Vorbesitz und Befristung

  • Vorbesitz der Klasse B nötig
  • Befristung auf 5 Jahre. In einem Turnus von 5 Jahren muss die Fahrerlaubnis mit einem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten verlängert werden.

Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Bei einer Erweiterung von Klasse B auf C1 benötigt man 6 Einheiten Grundwissen sowie 6 Einheiten klassenspezifischen Stoff.

Mindestalter

  • Den Antrag auf Fahrerlaubnis kann man ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag einreichen. Die Theorieprüfung kann drei Monate und die praktische ein Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Einparken und Rangieren sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.

Hinzu kommen die so genannten Sonderfahrten:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten

Bei einer gemeinsamen Ausbildung der Klasse C1 und C1E sind folgende Sonderfahrten vorgesehen:

  • 4 Überlandfahrten: 1 × Klasse C1 und 3 × Klasse C1E
  • 2 Autobahnfahrten: 1 × Klasse C1 und 1 × Klasse C1E
  • 2 Nachtfahrten: 2 × Klasse C1E

Gewerbliche Nutzung

Wer gewerblichen Güterverkehr (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C1/C1E/C/CE zusätzlich zum Führerschein eine “Grundqualifikation”.

Weitere Informationen zur Grundqualifikation