Klasse C

Was darf ich mit Klasse C fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind
  • Zusätzlich darf ein Anhänger gezogen werden bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Vorbesitz und Befristung

  • Klasse B bzw. Altklasse 3
  • Befristung auf 5 Jahre. In einem Turnus von 5 Jahren muss die Fahrerlaubnis mit einem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten verlängert werden.

Mindestalter

  • Generell 21 Jahre
  • 18 Jahre bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder bei Ablegen einer Grundqualifikationsprüfung
  • weitere Ausnahmen mit 18 Jahren möglich (bitte anfragen)

Einschluss der Klassen

  • Wer die Fahrerlaubnisklasse C erlangt, bekommt automatisch die Klasse C1 mit eingetragen.

Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Man benötigt 6 Einheiten Grundwissen bei einer Erweiterung. Hinzu kommen die klassenspezifischen Themen für die Klasse C:

  • 10 Einheiten bei Vorbesitz Klasse B
  • 4 Einheiten bei Vorbesitz Klasse C1 bzw. D1
  • 2 Einheiten bei Vorbesitz Klasse D

Die praktische Mindestausbildung

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Einparken, Rangieren und Engstellen befahren sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.

Hinzu kommen die so genannten Sonderfahrten:

Bei Erweiterung von B auf C

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von C1 auf C

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Bei gemeinsamer Ausbildung von C/CE

  • 8 Überlandfahrten = 3× C und 5× CE
  • 3 Autobahnfahrten = 1× C und 2× CE
  • 3 Nachtfahrten = 3× CE

Gewerbliche Nutzung

Wer gewerblichen Güterverkehr (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C1/C1E/C/CE zusätzlich zum Führerschein eine “Grundqualifikation”.

Weitere Informationen zur Grundqualifikation