B 197 Erlangung der Schaltkompetenz trotz Automatikausbildung

Kurz erklärt:

Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht die Führerscheinausbildung der Klasse B kombiniert auf einem Schalt- sowie einem Automatikwagen zu absolvieren. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bzw. Absolvieren von Pflichtvorgaben zur Erlangung der Schlüsselzahl wird es hinsichtlich des später erlangten Führerscheins keine Einschränkungen geben, sprich: Sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge (PKW) dürfen geführt werden.

Die Schlüsselzahl kann auch nachträglich erworben werden! Sollten Sie also bereits den Führerschein der Klasse B mit einem Automatikeintrag besitzen, können Sie diese Beschränkung mittels der Ausbildungsinhalte und letztlich der Bescheinigung zur B197 ablösen.

Abzuleisten sind:

  • mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen (bei gegenwärtiger Führerscheinausbildung kann die restliche Ausbildung dann auf einem Automatikwagen beendet werden)
  • eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen (innerorts sowie außerorts) mit dem Fahrlehrer, der diese Fahrt zu dokumentieren hat

Nach Absolvieren der o. g. Voraussetzungen zum Erlangen der Schlüsselzahl wird es seitens der Fahrschule eine Bescheinigung geben, die dann vom Schüler beim zuständigen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss um die Eintragung im Führerschein geltend zu machen.

Preise

Grundbetrag:

Bei kombinierter Führerscheinausbildung (Schalter & Automatik):                  0,00 €
Bei bereits vorhandenem Führerschein Klasse B mit Automatikeintrag:    80,00 €*

Fahrstunde(n):

Je 45 Minuten 56,00 €

Testfahrt:

20,00 €* pro angefangenen 15 Minuten

*inkl. der gesetzlichen MwSt.

! Bei Erweiterungen auf eine höhere Führerscheinklasse bleibt die Automatikbeschränkung bestehen! Die Schaltkompetenz kann durch die Schlüsselzahl 197 lediglich für die Fahrerlaubnisklasse B erworben werden !