Klasse AM

Was darf ich mit Klasse AM fahren?

  • zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren (auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nennleistung von maximal 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren
    bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf außerdem die Leermasse 350 kg nicht übersteigen (ohne Batterie ggf.)

Vorbesitz und Befristung:
Es ist weder ein Vorbesitz nötig, noch gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter:
15 Jahre (Der Antrag auf Fahrerlaubnis kann bereits ein halbes Jahr vor dem 15. Geburtstag beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden)

Die theoretische Mindestausbildung

Bei einer Ersterteilung benötigt man 12 Einheiten Grundwissen sowie zwei Einheiten speziell für die Klasse AM. (Die klassenspezifischen Einheiten der Zweiradklassen werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.)

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Die praktische Mindestausbildung

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Rangieren und das richtige Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten. Sonderfahrten sind nicht vorgegeben.

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.