Schulung Digitaler Tachograph / Sozialvorschriften

Seit Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet sein.
Auch noch Jahre nach der Einführung des digitalen Tachographen bestehen viele Fragen und Unklarheiten zur korrekten Bedienung.
Der digitale Tachograph ersetzt die herkömmlichen analogen Geräte zur Lenkzeitkontrolle, Pausen-, Bereitschaft- und Ruhezeiten.
Ein umfassendes Wissen zu diesem Thema ist unabdingbar.

Zielgruppe
Berufskraftfahrer und Unternehmer (Fuhrparkleiter / Verkehrsleiter)

Dauer der Ausbildung
2 Tage à 4 Stunden bzw. 1 Tag à 8 Stunden

Ausbildungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen zu den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 und (EU) 2016/403
  • Fahrpersonalverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Pflichten und Befugnisse (Unternehmer/Fahrpersonal)
  • Bedienung des digitalen Tachographen und Geräteaufbau
  • Arbeitszeitnachweise/Tageskontrollblätter/Kontrollbuch bis 3,5 to
  • Praktische Übungen am Simulator, VDO ab Version 1.3 möglich
  • Erläuterungen der unterschiedlichen Generationen und Änderungen des Tachographen
  • Besonderheiten bei Mischbetrieben (Diagrammscheibe/Fahrerkarte/Tageskontrollblätter)
  • Aufbewahrungspflicht/-en, Archivierung der Daten/Datenspeicherung
  • Fehlzeitenbescheinigungen (Urlaubsschein gemäß § 20 FPersV/Neues EU-Formblatt)
  • Vermeidung von Bußgeldern

Preis(e)

  • 89,00 € pro Person (bei einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen)
  • ab einer Teilnehmerzahl von 12 bis zur Höchstzahl von 16 Personen gilt ein Festpreis von 900,00 €