LKW-Ladekranausbildung
Erstausbildung & Auffrischung / jährliche Unterweisung
Sicherheit beim Verladen mit schwerem Gerät
Im Rahmen der Ausbildung zum Ladekranführer wird der zielgerichtete, sichere und zweckentsprechende Umgang mit fest auf LKW montierten Krananlagen vermittelt.
Die Bildungsakademie & Fahrschule Rüdebusch schult und trainiert Sie für den späteren Einsatz in der Praxis. Mit der systematisch aufgebauten Ausbildung erlernen Sie das Führen von Ladekränen und bekommen wichtige Profi-Tipps für den Alltag mit auf den Weg.
Dauer der Ausbildung
Erstausbildung: 32 Unterrichtseinheiten (4 Tage)
Auffrischung: 4 Unterrichtseinheiten (½ Tag)
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit LKW-Ladekränen arbeiten sollen.
Voraussetzungen
Mindestalter von 18 Jahren. Gesundheitliche Eignung für das Steuern von LKW-Ladekränen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. (Bei der Auffrischung muss ein Ladekranschein vorhanden sein.)
Ziel
Ausbildung von LKW-Ladekranführern und Nachkommen der Pflichten nach DGUV Vorschrift 52.
Ausbildungsinhalte:
- Unfallverhütungsvorschriften
- Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Antriebstechnik
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Praktische Übungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Wichtige Information!
Nach DGUV Vorschrift 52 darf ein Unternehmer eine(n) Kranführer(-in) nur unter folgenden Bedingungen beschäftigen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- körperliche und geistige Eignung
- Er/Sie muss im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und diese Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben
- Von ihm/ihr muss erwartet werden können, dass sie/er die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen
In diesem Kurs erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen und die
Bedienung des Ladekrans.