FAQ
Noch Fragen? Dann werfen Sie einen Blick auf die FAQs. Hier sind alle wesentlichen Fragen zur Fahrschule beantwortet.
Häufig gestellte Fragen der Bildungsakademie und Fahrschule Rüdebusch GmbH
Die Dauer der Ausbildung hängt u. a. davon ab, wie viel Zeit ein Fahrschüler mitbringt um die Theorieunterrichte zu besuchen und Fahrstunden abzustimmen. Es wird zwei Mal in der Woche in doppelten Einheiten Theorieunterricht angeboten und die Fahrstunden können von Montag bis Samstag vereinbart werden. Wenn man hier auch noch flexibel bezüglich der Fahrstundenzeiten ist, ist eine Ausbildung in einigen Wochen umsetzbar.
Voraussetzung ist immer eine zeitnahe Abgabe des Antrages auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt. Bevor dieser nicht bearbeitet und zum TÜV geschickt worden ist, können keine Prüfungen abgelegt werden. Das Straßenverkehrsamt behält sich eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen vor.
Die Anzahl der Übungsfahrten und somit auch die Gesamtkosten hängen immer stark vom Leistungsstand eines Fahrschülers ab. Deshalb lässt sich im Vorfeld nie sagen, was am Ende für ein Gesamtbetrag zu zahlen ist. In unserer Filiale sprechen wir gerne die Einzelpreise gemeinsam durch.
In den Vorstellungsentgelten zur theoretischen und praktischen Prüfung sind alle Aufwendungen enthalten, die wir im Rahmen der Prüfungen haben. Hierzu gehören z. B. die Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Buchen der Prüfungen oder die Prüfungsfahrt sowie die Fahrt zurück nach Hause, zur Schule oder zur Fahrschule.
Sobald wir einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag vorliegen haben, ist man offiziell als Fahrschüler bei uns angemeldet und kann umgehend mit der Ausbildung beginnen.
Jeder darf natürlich so viele Theoriestunden besuchen, wie er möchte und das kostenlos.
In der Regel ist unser Büro Montag bis Freitag von 08.00 – 16.30 Uhr besetzt. Wir haben schon immer eine telefonische Anmeldung unter 0531 – 310 35 71 empfohlen und möchten aus aktuellem Anlass bitten, für Vortests grundsätzlich Termine zu vereinbaren.
Bitte achtet beim Betreten der Räume auf die aktuellen Corona-Hinweise.
Grundstoff umfasst Themen, die für alle Fahrerlaubnisklassen gleichermaßen wichtig sind, wie z. B. andere Verkehrszeichen und rechtliche Vorgaben. Der Zusatzstoff besteht aus klassenspezifischen Themen, wie z. B. das Fahren mit Anhänger bei Klasse B oder die Bremsanlage bei Klasse C. Ein Plan zu den Inhalten der einzelnen Theoriestunden liegt in unseren Filialen aus.
Jein. Die Fragebögen, die man bei uns kaufen kann und die Versionen auf den Laptops in den Filialen sind immer aktuell. Allerdings gibt der TÜV die offiziellen Fragen nicht mehr heraus, damit Fahrschüler die Fragen nicht nur einfach auswendig lernen, sondern tatsächlich verstanden haben.
Wir können über das Internet vom TÜV angebotene Prüfungstermine buchen. Die Termine sind für die aktuelle Woche sowie drei Wochen im Voraus einzusehen. Wer den Vortest bei uns in den Filialen besteht, erhält von uns die erforderliche Ausbildungsbescheinigung und stimmt gemeinsam mit uns einen Termin ab.
Theoretisch darf man sofort zu Beginn der Ausbildung mit den Fahrstunden beginnen. Aber um die Ausbildung effektiv zu gestalten, sollten etwa die Hälfte der Theoriestunden absolviert und der Antrag auf Fahrerlaubnis abgegeben worden sein. Wer gleich von Beginn an fährt und die Theorie erst peu à peu ableistet, braucht letztendlich mehr Fahrstunden als jemand, der sich erst auf die Theorie und anschließend auf die Praxis konzentriert. Das schont auch den Geldbeutel!
Wer mit den Fahrstunden anfangen möchte, wendet sich bitte an die Bürokräfte in unserer Filiale oder meldet sich telefonisch unter (0531) 310 35 71. Wenn man mit einem bestimmten Fahrlehrer fahren möchte, dann versuchen wir das natürlich immer zu ermöglichen. Sollte dieser aber bereits voll ausgelastet sein und man möchte nicht so lange warten bis er wieder Zeit hat, schauen wir zusammen nach einer Alternative.
Die Anzahl der Übungsfahrten hängt immer stark vom Leistungsstand eines Fahrschülers ab und deshalb kann man keine Prognose abgeben, wie viele Fahrstunden man letztendlich braucht. Aber im Laufe der Ausbildung kann der Fahrlehrer eine Einschätzung geben mit welchem Umfang man rechnen muss.
Normalerweise beginnen die Fahrstunden bei uns an der Fahrschule, allerdings kann in bestimmten Fällen (bei der Führerscheinklasse B) individuell mit dem Fahrlehrer ein anderer Startpunkt abgesprochen werden. Die Fahrstunden für die Klassen A, BE, C/CE und D/DE allerdings beginnen immer bei uns.
Unsere Bankverbindung lautet:
Bildungsakademie & Fahrschule Rüdebusch GmbH
IBAN: DE33 2699 1066 1171 3990 00
BIC: GENODEF1WOB
Volksbank Braunschweig
Falls man seine Theorie- oder Praxisprüfung nicht besteht, ist man vom TÜV aus für 14 Tage gesperrt und kann nach dieser Frist einen neuen Termin buchen.
In besonderen Fällen kann eine Fristverkürzung beantragt werden. Das ist nur nach der ersten Prüfung möglich und auch nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, warum eine vorzeitige Wiederholung notwendig ist, wie z. B. Antritt eines Arbeitsverhältnisses bei dem ein Führerschein nötig ist oder ein Auslandsaufenthalt. Für diese Fristverkürzung berechnet der TÜV eine Gebühr von 29,16 Euro.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Tage und die praktische 7 Tage nach der Erstprüfung wiederholt werden und auch nur, wenn keine schwerwiegenden Kenntnis- oder Eignungsmängel vorlagen (Theorie: maximal 14 Fehlerpunkte bei Ersterteilung oder den Klassen C und D sowie 9 Fehlerpunkte bei Erweiterung anderer Klassen).
Das Abwürgen des Motors an sich ist kein Grund die Prüfung nicht zu bestehen. Passiert dies allerdings mehrfach und ist man auch bei anderen Punkten unsicher im Umgang mit dem Fahrzeug, kann der Prüfer die Prüfung vorzeitig beenden, da man dann als Fahrzeugführer (noch) zu unsicher ist.
Natürlich können wir gerne über Möglichkeiten hinsichtlich der Führerscheinfinanzierung sprechen und eine Ratenzahlung ist nicht von vornherein unmöglich, aber die Ratenhöhe muss den Gesamtkosten entsprechen. Nehmen wir beispielsweise an, der PKW-Führerschein kostet insgesamt 1.800,00 Euro. Da ist es leider nicht möglich, eine Ratenzahlung von 50,00 Euro beispielsweise über 36 Monate zu leisten.
Wir vereinbaren gerne ein Beratungsgespräch über spezielle Führerscheinkredite, z. B. des Degener Verlages. Es ist aber auch immer ratsam mit seiner Hausbank zu sprechen.
Abgesprochene Fahrstunden müssen spätestens 48 Stunden vorher bei uns im Büro oder besser noch beim Fahrlehrer abgesagt werden. So hat er noch die Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte es passieren, dass man erst am Tag der Fahrstunde erkrankt oder ein ungeplanter Termin dazwischenkommt, bitte umgehend bei uns melden.
Die Ausfallentschädigung für die nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Das gilt nicht bei nachgewiesener Krankheit oder bei höherer Gewalt.