Klasse CE

Was darf ich mit Klasse CE fahren?

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Vorbesitz und Befristung

  • Klasse C
  • Befristung auf 5 Jahre. In einem Turnus von 5 Jahren muss die Fahrerlaubnis mit einem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten verlängert werden

Mindestalter

  • Generell 21 Jahre
  • 18 Jahre bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder bei Ablegen einer Grundqualifikationsprüfung

Einschluss der Klassen

  • Wer die Fahrerlaubnisklasse CE erlangt, bekommt automatisch die Klassen BE, C1E und T mit eingetragen.
  • Außerdem werden die Klasse D1E bei Vorbesitz der Klasse D1 mit erlangt bzw. die Klasse DE bei Vorbesitz der Klasse D.

Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

  • Man benötigt 6 Einheiten Grundwissen bei einer Erweiterung. Hinzu kommen weitere 4 Theoriestunden speziell für die Klasse CE.

Zu den Theorieplänen

Die praktische Mindestausbildung

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Einparken, Rangieren und Engstellen befahren sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.

Hinzu kommen die so genannten Sonderfahrten:

Bei Erweiterung von C auf CE

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Bei gemeinsamer Ausbildung von C/CE

  • 8 Überlandfahrten = 3 × C und 5 × CE
  • 3 Autobahnfahrten = 1 × C und 2 × CE
  • 3 Nachtfahrten = 3 × CE

Gewerbliche Nutzung

Wer gewerblichen Güterverkehr (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C1/C1E/C/CE zusätzlich zum Führerschein eine “Grundqualifikation”.

Weitere Informationen zur Grundqualifikation