Trecker

Was man mit Klasse T fahren darf?

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (kurz: bbH) von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h (jeweils auch mit Anhänger)
  • nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

Mindestalter

  • 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)
  • 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Einschluss der Klassen

  • Wer die Fahrerlaubnisklasse T erlangt, bekommt die Klassen AM und L automatisch mit eingetragen.

Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Bei einer Ersterteilung benötigt man 12 Einheiten Grundwissen und bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis (z. B. Vorbesitz Klasse AM) sechs Einheiten. Hinzu kommen sechs Einheiten speziell für die Klasse T.

Die klassenspezifischen Stunden der Klasse T werden in den Theorieplänen in die angegebenen Einheiten der Klasse C integriert.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten oder Sonderfahrten ist nicht vorgegeben und stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Rangieren und Teil des öffentlichen Straßenverkehrs zu sein sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.