Klasse A2

Was darf ich mit Klasse A2 fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motornennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW / kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Vorbesitz und Befristung
Es ist weder ein Vorbesitz nötig, noch gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter
Den Antrag auf Fahrerlaubnis kann man ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag einreichen. Die Theorieprüfung kann drei Monate und die praktische ein Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.

Einschluss der Klassen
Wer die Fahrerlaubnisklasse A2 besitzt, bekommt die Klassen AM und A1 automatisch mit eingetragen.

Die theoretische Mindestausbildung

Bei einer Ersterteilung benötigt man 12 Einheiten Grundwissen sowie vier Einheiten speziell für die Klasse A2. Wenn man bereits die Klassen AM oder A1 hat, reduzieren sich die Einheiten Grundwissen auf sechs Themen. (Die klassenspezifischen Einheiten der Zweiradklassen werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.)

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Die praktische Mindestausbildung

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Kurven fahren, Vollbremsung und und das richtige Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Hinzu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen “Sonderfahrten”

Bei Ersterteilung oder Vorbesitz Klasse AM

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 ist der so genannte stufenweise Zugang möglich!