Klasse A1

Was darf ich mit Klasse A1 fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung und Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.
  • dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von höchstens 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km /h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Vorbesitz und Befristung
Es ist weder ein Vorbesitz nötig, noch gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter
Den Antrag auf Fahrerlaubnis kann man ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag einreichen. Die Theorieprüfung kann drei Monate und die Praxisprüfung einen Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.

Vorbesitz und Befristung
Es ist weder ein Vorbesitz nötig, noch gibt es eine Befristung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter
Den Antrag auf Fahrerlaubnis kann man ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag einreichen. Die Theorieprüfung kann drei Monate und die praktische ein Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.

Einschluss der Klassen
Wer die Fahrerlaubnisklasse A1 besitzt, bekommt die Klasse AM automatisch mit eingetragen.

Die theoretische Mindestausbildung

Bei einer Ersterteilung benötigt man 12 Einheiten Grundwissen sowie vier Einheiten speziell für die Klasse A1. Wenn man bereits die Klasse AM hat, reduzieren sich die Einheiten Grundwissen auf sechs Themen. (Die klassenspezifischen Einheiten der Zweiradklassen werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.)

Der theoretische Unterricht entspricht 90 Minuten pro Einheit.

Die praktische Mindestausbildung

Eine feste Anzahl an Übungsfahrten ist nicht vorgegeben und diese stellen die Grundausbildung dar. Hier wird das Fahrzeug im Allgemeinen kennengelernt sowie der Umgang damit. Kurven fahren, Vollbremsung und das richtige Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr sind nur einige Bestandteile der Übungsfahrten.

Bei Fahrstunden spricht man von 45 Min. pro Einheit.

Hinzu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen “Sonderfahrten”

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten