Jährliche Unterweisung für LKW Fahrer

DGUV Vorschrift 1 (auszugsweise)

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.

§ 12 ArbSchG (auszugsweise)

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, während ihrer Arbeitszeit, ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

Ausbildungsinhalte

  • Ladungssicherung
  • Pflege und Sauberkeit der LKW
  • Wirtschaftliche Streckenauswahl
  • Abfahrtkontrolle
  • Arbeitssicherheit
  • Verhalten bei Unfällen (Warnwesten, Helm, etc.)
  • Richtiges Verhalten auf der Baustelle
  • Vermeidung und Prävention von Sach- und Personenschäden
  • Geschwindigkeit und Abstand
  • Sozialvorschriften / Digitaler Tachograph
  • Gefährdung speziell in Ihrem Unternehmen*

* Da jedes Unternehmen besondere Gefahrenbereiche hat, ist es wichtig, vorab einen Termin zu vereinbaren, in dem wir diese Gefahren analysieren. Gerne kann auch einer Ihrer Mitarbeiter einen Teil der Schulung übernehmen.

Ziel
Nachkommen der Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG

Dauer und Kosten

auf Anfrage / je nach Umfang